ASKÖ Ruderverein Donau Linz
Mitglied werden

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Allgemeines

Wenn Sie Mitglied in unserem traditionsreichen Verein ASKÖ Donau Linz werden möchten, füllen Sie bitte folgendes Dokument aus und schicken Sie es an info@rudernlinz.at oder bringen Sie es zu einem Schnupperrudertermin persönlich mit. Der Mitgliedsbeitrag + Einschreibegebühren (30 €) im ersten Jahr kann variieren, je nachdem, wann in der Saison Sie beitreten.
Wir freuen uns auf Sie. Riemen und Dollenbruch

Information für neu Beitretende:

  1. Der Verein führt den Namen „ASKÖ Ruderverein Donau Linz“ und gehört der Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur in Österreich (ASKÖ) an.
  2. Mit dem Beitritt verpflichten Sie sich, die Interessen des Vereins zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Schaden erleiden kann. Sie haben die Satzung sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten und sind zur pünktlichen Zahlung der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrags – dieser ist immer im 1. Vierteljahr eines jeden Jahres im Voraus fällig – verpflichtet. Mitglieder, die bis 31.03. eines Jahres den Mitgliedsbeitrag noch bezahlt haben, können nach einer schriftlichen Mahnung auf Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Abmeldungen sind jederzeit möglich, der Mitgliedsbeitrag für das jeweils laufende Kalenderjahr ist jedoch ausdrücklich zur Gänze zu bezahlen.
  3. Entsprechend der Fahrordnung sollten bei Fahrten auf dem Wasser oder sonstigen sportlichen Veranstaltungen unseres Vereines möglichst die Vereinsdress getragen werden. Diese besteht aus weißem Sportleibchen, mit roten Akzenten bei den Ärmeln, weißer oder roter Sporthose, Trainingsanzug (marineblau, o.ä.)
  4. Auf dem Vereinsgelände ist die Hausordnung zu beachten. „Lass liegen, was nicht dir gehört“, ist unser oberster Grundsatz. Gefundene Gegenstände sind beim Hauswart abzugeben.
  5. Bei der ersten Ausfahrt wenden Sie sich an den zuständigen Sportwart oder den diensthabenden Bootsmann. Er bringt Ihnen die Grundbegriffe über das Verhalten am Wasser bei.
  6. Die Benützung der Boote ist nur im Rahmen der geltenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, der Fahrordnung und der Festlegung des Vorstandes erlaubt.
  7. Die Mitgliedschaft tritt nach entsprechenden Antrag und darauffolgenden Beschluss des Vorstandes in Kraft. Kann jedoch auch ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. In diesem Fall wird der Beitrittswerber schriftlich informiert.
  8. Fotos, die im Zuge von Veranstaltungen oder gemeinsamen Ausfahrt aufgenommen werden, können zum Zweck der Vereinsarbeit online oder im Print verwendet werden.

Wir freuen uns, Sie als künftiges Mitglied in unserer Sportgemeinschaft begrüßen zu können.
Gleichzeitig fordern wir Sie auf, Ihre Interessen selbst zu fördern, indem Sie an unsere erfahrenen Vereinsmitglieder herantreten und sie bis zur Erlangung der „ruderischen Selbstständigkeit“ um Unterstützung anhalten. Wir bieten Ihnen jederzeit die Möglichkeit, durch entsprechende Vorsprache beim Vorstand oder bei Mitgliedern des Vorstandes Ihre Anliegen und damit Ihre Interessen im Sinne des Charakters unserer Sportart vorzubringen, sowie das Vereinsleben mitzugestalten. Die Schlagwörter „Viribus units – mit vereinten Kräften“, „wir sitzen alle in einem Boot“ u.ä. sollen für uns nicht nur leere Phrasen sein, ohne dabei die individuelle sportliche Entfaltung zu behindern.

Abschließend wünschen wir Ihnen, dass für Sie Ihre Vorstellungen im Rahmen unserer Gemeinschaft in Erfüllung gehen.

Der Vorstand

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